In der neuesten Medienmitteilung (16. März 2020) erklärt der Bundesrat die “ausserordentliche Lage” und verschärft die Massnahmen weiter. Was bedeutet das für die Jubla und ab wann können Gruppenstunden wieder durchgeführt werden?

Jubla-Aktivitäten analog Schulunterricht und nicht vor dem 19. April 2020

Bis zum 19. April müssen alle Vereinstätigkeiten abgesagt werden – dazu zählen auch alle Jublaaktivitäten. Jungwacht Blauring Schweiz empfiehlt Jubla-Aktivitäten wie Scharanlässe, Gruppenstunden, Leiterrunden und Sitzungen erst wieder durchzuführen, wenn der entsprechende Kanton seine Schulen wieder geöffnet hat.

Die Jubla Rütihof sieht es deswegen als ihre Verantwortung, alle Gruppenstunden und Anlässe aus Rücksicht auf die Risikogruppen und Mitarbeitenden im Pflegebereich vorerst abzusagen.

Wir danken für das Verständnis und halten euch auf dem Laufenden.

Photo von CDC auf Unsplash

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